Feb 02 2021
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19:00 - 21:00
Asta Uni-Hamburg

Kritik der Polizei

Polizeigewalt – was ist das eigentlich? Laut Vizekanzler Olaf Scholz vor allem „ein politischer Kampfbegriff“, denn „wer das Wort Polizeigewalt in den Mund nimmt, (…) der diskreditiert die Polizei als Ganzes“. Von Polizeikritiker:innen hingegen wird Polizeigewalt meist als Ausnahme oder kurzfristige Abweichung von rechtsstaatlicher Normalität aufgefasst. Kritik an der Polizei wird demnach dann laut, wenn polizeiliches Handeln den Rahmen des Rechts überschreitet oder einer hinreichenden Rechtsgrundlage ganz ermangelt. Wir wollen uns – ausgehend von Walter Benjamins „Kritik der Gewalt“ – die Frage stellen, ob Formen polizeilicher Gewalt nicht eher Ausdruck einer allgemeinen Verselbstständigung der Polizei sind. Wie eng ist die Bindung rechtlicher Zwecke und polizeilichem Handelns in der Praxis? Kann die Polizei der rechtsstaatlichen Idealvorstellung überhaupt gerecht werden, oder sieht sie sich darin strukturellen Widerständen ausgesetzt? Wo enden rechtlich eingeräumte Beurteilungs- und Handlungsspielräume, wo beginnt situative Souveränität, die über die juristische Vorstellung der bloßen Ermessensausübung weit hinausreicht?
Eng damit verbunden ist eine Kritik nicht nur der Polizeigewalt, sondern der Polizei selbst. Etwa im Rahmen der black-lives-matter-Bewegungen wurden zunehmend Perspektiven und Kritiken marginalisierter Gruppen laut. Feministische Perspektiven und antirassistisch-postkoloniale Blickwinkel auf Polizei bringen dabei sehr grundlegende Kritiken hervor. Verbunden damit werden wieder mehr Kritiken an Polizei diskutiert, die Polizei als ein spezifischer Regierungsmodus zur Eliminierung alles Unproduktiven (Foucault), Hegemonieapparat (Gramsci), Subjektivierungsregime (Althusser) oder selbstständiger Souverän (Agamben) teils sehr grundlegend in Frage stellen.

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Mit Moritz Assall, Jurist und Kriminalsoziologe